Bedingungen für die Nutzung des Medienportals des Bundesverwaltungsgerichts

 

1. Inhalt und Zweck

1 Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugang zum Medienportal des Bundesverwaltungsgerichts durch die am Bundesverwaltungsgericht akkreditierten Medienschaffenden und orientieren über die mit einer Akkreditierung einhergehenden Rechte und Pflichten.

2 Mit dem Einreichen eines Akkreditierungsgesuchs über das Medienportal und der Nutzung des Portals erkennen die Medienschaffenden diese Bedingungen an.

2. Rechtliche Grundlagen

3. Umgang mit den Urteilen

1 Die auf dem Medienportal bereitgestellten Urteile sind ausschliesslich für den dienstlichen Gebrauch der akkreditierten Medienschaffenden vorgesehen.

2 Die auf den Urteilen vermerkte Sperrfrist ist einzuhalten; Parteien dürfen erst am Tag des Ablaufs der Sperrfrist kontaktiert werden.

3 Im Medienportal werden Urteile in der Regel in einer nicht anonymisierten, jedoch um Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung bereitgestellt. In bestimmten Sachbereichen wird die anonymisierte Fassung der Urteile bereitgestellt. In beiden Fällen orientieren sich die akkreditierten Medienschaffenden an den geltenden Berufsregeln. Sie beachten insbesondere den Datenschutz und wahren den Schutz der Privatsphäre der von den Verfahren betroffenen Personen.

4. Informationen zur Datenhaltung und -nutzung

1 Das Medienportal wird durch einen externen Dienstleister gehostet. Die eingesetzten Server haben ihren Standort in der Schweiz und entsprechen den schweizerischen Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen.

2 Die auf dem Medienportal erfassten Daten sind ausschliesslich durch den externen Dienstleister und durch die Medienstelle des Bundesverwaltungsgerichts einsehbar.

3 Bei der Nutzung des Medienportals werden nebst den üblichen Parametern wie bspw. Login-Zeiten und -Namen zusätzlich folgende userbezogenen Anwendungsinformationen geloggt (vgl. Art. 4 Datenschutzverordnung, SR 235.11):

  • Die Information, dass die E-Mail-Benachrichtigung erfolgreich an den User versandt wurde.
  • Die Information, dass ein User die Vorschau/Ansicht eines Urteils geöffnet hat.
  • Die Information, dass ein User ein Urteil heruntergeladen hat.

4 Die Medienschaffenden sind für die Richtigkeit und Aktualität der von ihnen im Medienportal erfassten Daten verantwortlich. Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind umgehend nachzuführen.

5 Das Bundesverwaltungsgericht überprüft regelmässig die Korrektheit der angegebenen Daten. Sind bei einer Änderung der Daten die Akkreditierungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird die Akkreditierung entzogen. Im Übrigen bleibt der Entzug der Akkreditierung nach Ziffer 5 (Sanktionen bei Verstössen) vorbehalten.

5. Sanktionen bei Verstössen

Bei einem Verstoss gegen die geltenden Akkreditierungsgrundsätze kann das Bundesverwaltungsgericht Sanktionen treffen, welche von einer Verwarnung bis zum Entzug der Akkreditierung reichen können.

6. Änderung der Nutzungsbedingungen

Das Bundesverwaltungsgericht behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Akkreditierte Medienschaffende werden über materiell wesentliche Anpassungen in geeigneter Weise informiert. Das Gericht publiziert die jeweils gültige Version auf dem Medienportal.

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2025